Allgemeine Geschäftsbedingungen

Moor & Schneider GbR, Eonify

Stand: August 2025

  1. Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung zwischen Moor & Schneider GbR, Eonify, Königsberger Straße 17, 55546 Volxheim (nachfolgend „Eonify“) und dem Kunden. Sie gelten insbesondere für die Produktion sowie für die Nutzung der von Eonify produzierten Werke (Fotos, Videos, Konzepte etc.) und für deren Werbeschaltung. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung, als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Eonify in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Eonify und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Eonify ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Eonify in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Dienstleistungen vorbehaltslos erbringt.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Eonify abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

(5) Soweit geschäftsnotwendig ist Eonify befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze per EDV zu speichern und zu verarbeiten.

  1. Vertragserklärungen

(1) Das Produkt- und Leistungsangebot von Eonify ist freibleibend. Dies gilt auch, wenn Eonify dem Kunden Kataloge, Dokumentationen (z.B. Konzepte, Pläne, Berechnungen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat. Eonify behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(2) Der Auftrag durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist Eonify berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Konzeption oder Produktion für den Kunden erklärt werden.

(4) Bei Auftragserteilung durch eine Werbeagentur kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, im Zweifel mit der Werbeagentur zustande.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, falls erforderlich, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel rechtzeitig vor Beginn der Werbeschaltung kostenfrei an Eonify zur Verfügung zu stellen. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter zur Verfügungstellung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Eine vom Kunden gewünschte oder zu vertretende nachträgliche Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

(2) Der Kunde gewährleistet und versichert, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt Eonify von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird Eonify von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Eonify nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(3) Der Kunde überträgt Eonify sämtliche für die Schaltung der Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

(4) Eonify hat das Recht, das Logo des Kunden CI-konform auf seiner Homepage unter der Rubrik „Kunden“ o.ä. einzubinden sowie die für den Kunden produzierten Werke für Eigenwerbung zu nutzen und zu verbreiten.

  1. Annahmeverzug, Teilleistung

(1) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung von Eonify aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Eonify berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.

(2) Teilleistungen sind Eonify gestattet, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

  1. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt, die Eonify selbst oder einen Lieferanten betrifft, ruhen die Leistungspflichten von Eonify für die Dauer der Störung. Das gleiche gilt bei Rechnerausfällen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. Providern, Netzbetreibern oder anderen Leistungsanbietern), Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, Pandemien, Epidemien, behördlichen Verfügungen oder Verkehrs- oder Betriebsstörungen. Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, in deren Folge Eonify ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, ist Eonify zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Vertragserfüllung von Eonify steht unter dem Vorbehalt, dass damit weder Vorschriften des nationalen und internationalen Außenwirtschaftsrechts verletzt werden noch gegen Sanktionen oder Embargos verstoßen wird.

  1. Leistungszeitraum und Verzug

(1) Der Leistungszeitraum wird individuell vereinbart bzw. von Eonify bei Annahme des Auftrags angegeben.

(2) Der Beginn der von Eonify angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(3) Sofern Eonify verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Eonify den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungszeit mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungszeit nicht verfügbar, ist Eonify berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet.

(4) Wird ein vereinbarter Leistungstermin aus von Eonify zu vertretenden Gründen überschritten, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Erfolgt die Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, Eonify dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung Leistung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, auf das Verlangen von Eonify innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht.

(5) Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von Eonify, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Mangels besonderer Vereinbarung ist der vereinbarte Preis ohne jeden Abzug jeweils innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.

(2) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Eonify behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(3) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen Eonify, auch während der Laufzeit des Vertrages die weitere Leistungserbringung ohne Rücksicht auf vorstehende Zahlungsfristen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

(4) Eonify kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Leistung Vorauszahlung verlangen.

(5) Sagt der Kunde einen vereinbarten Videodreh ohne berechtigten Grund und mit einer Frist von weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Termin ab, ist Eonify berechtigt, eine Entschädigungszahlung zu verlangen. Diese beträgt 50% des für den abgesagten Dreh vereinbarten Preises. Bei Recruiting-Videos oder vergleichbaren einmaligen Aufträgen beläuft sich die Entschädigungszahlung auf 25% des vereinbarten Gesamtpreises. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere vor bei nachweisbarer Krankheit, höherer Gewalt oder vergleichbaren, vom Kunden nicht zu vertretenden Umständen.

(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gemäß Ziffer 8 (6) Satz 2 unberührt.

  1. Rechte des Kunden bei Mängeln

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderleistung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Zeigt sich ein Mangel, so ist Eonify hiervon unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform Anzeige zu machen. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Der Kunde hat offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderleistung) unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Mängelanzeige, ist die Haftung von Eonify für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(3) Kein Mangel im Sinne dieser Ziffer liegt vor, wenn die Schlecht-, Falsch- oder Minderleistung auf Angaben oder Unterlagen beruht, die der Kunde im Rahmen seiner Mitwirkungsverpflichtungen gemäß Ziffer 3 zu erbringen verpflichtet ist, oder auf dem Fehlen solcher.

(4) Mängel an den Werken, die für die Werbungsadressaten nicht erkennbar sind, gelten ebenso nicht als Mängel im Sinne dieser Ziffer. Das Gleiche gilt für Fehler in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung schriftlich auf den Fehler hinweist.

(5) Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft, wird Eonify nach Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde Eonify Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde dies gegenüber Eonify zuvor ausdrücklich in Textform mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

  1. Schadensersatzhaftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Eonify bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet Eonify – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Eonify nach gesetzlichen Vorschriften wie folgt:

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,

(c) nicht für Schäden, die nicht in den technischen Verantwortungsbereich von Eonify fallen (z.B. Verzögerungen, Unterbrechungen oder Fehler in der Datenübermittlung, Verlust oder Löschung von Daten infolge der Datenübermittlung, insbesondere aufgrund von Computerviren),

(d) in allen übrigen Fällen nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

(3) Die sich aus Ziffer 9 (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Eonify nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit Eonify eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Rücktritt oder Kündigung müssen schriftlich oder in Textform erklärt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

(5) Für Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

  1. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Leistungen sowie für Ansprüche wegen der Schadensersatzhaftung von Eonify beträgt ein Jahr ab Leistungserbringung. Dies gilt nicht, soweit längere Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

(1) Mit der Erbringung der Leistungen von Eonify ist grundsätzlich keine Übertragung von Nutzungsrechten an Eonify zustehenden gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten verbunden. Eine solche Übertragung erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.

(2) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen ist Eonify berechtigt, nach seiner Wahl die erforderlichen Schutzrechte innerhalb angemessener Frist einzuholen oder dem Kunden eine zulässige Alternativlösung zu liefern.

12.Geheimhaltung

(1) Die Parteien werden vertrauliche Informationen, insbesondere zugänglich gemachte Muster, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Unterlagen, Geschäftsabsichten, Personendaten, Problemstellungen, Daten und/oder Problemlösungen und sonstiges Know-How, gleich welchen Inhalts, sowie visuell durch Besichtigung von Anlagen/Einrichtungen erlangte Informationen (nachstehend insgesamt: „Informationen“ genannt) über die sie im Rahmen der geschäftlichen Beziehung von der anderen Partei Kenntnis erhalten, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich behandeln, insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder unbefugt für eigene Geschäftszwecke verwerten. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen auferlegen.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die

zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung der anderen Partei bereits außerhalb des Vertragsverhältnisses vorbekannt sind,

selbst entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erworben worden sind,

allgemein bekannt oder Stand der Technik sind oder

vom Vertragspartner, von dem sie stammen, freigegeben worden sind.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses haben die Parteien alle geheimhaltungsbedürftigen Informationen der jeweils anderen Partei, sei es in verkörperter oder digitaler Form, unaufgefordert zurückzugeben oder auf Wunsch der Partei, von der sie stammen, zu vernichten oder – soweit technisch mit zumutbarem Aufwand möglich – unwiderruflich zu löschen.

(4) Die Parteien halten die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihnen Zugang zum Betrieb oder zu informationstechnischen Einrichtungen der anderen Partei gewährt wird. Sie stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass auch ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen einhalten.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Eonify und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Eonify in Volxheim, Deutschland. Eonify ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

  1. Webdesign & Hosting

(1) Leistungsumfang
Eonify erbringt für den Kunden Leistungen im Bereich Webdesign, Entwicklung, Einrichtung, Hosting und Pflege von Websites („Webleistungen“). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Eonify.

(2) Abnahme und Einrichtung
Die Website gilt mit der Präsentation der fertiggestellten Website als eingerichtet und abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich wesentliche Mängel rügt. Mit diesem Zeitpunkt ist Eonify berechtigt, die vereinbarte monatliche Vergütung für Hosting, Pflege oder vergleichbare laufende Leistungen zu berechnen.

(3) Rechte und Pflichten des Kunden
a) Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche zur Nutzung erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Markenrechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Videos, Grafiken etc.) verfügt.
b) Der Kunde stellt Eonify von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Rechtsverletzung durch die Inhalte entstehen können.
c) Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte auf den bereitgestellten Systemen von Eonify zu speichern oder zu veröffentlichen.

(4) Nutzungsrechte von Eonify
Eonify räumt dem Kunden an den für ihn erstellten Websites ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, das mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wirksam wird. Weitergehende Rechte (z. B. Quellcodedateien) werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung übertragen.

(5) Hosting, Verfügbarkeit und Ausfälle Dritter
a) Eonify erbringt Hosting-Leistungen im Rahmen marktüblicher technischer Standards. Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit oder fehlerfreie Funktionalität wird nicht garantiert.
b) Eonify haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Verzögerungen, die durch Dritte verursacht werden (z. B. Provider, Netzbetreiber, Hosting-Dienstleister, Cloud-Anbieter).
c) Eonify ist berechtigt, technische Anpassungen, Wartungen und Updates durchzuführen, sofern dies zur Sicherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Hierbei kann es zu kurzzeitigen Ausfällen kommen.

(6) Backups und Sicherheit
a) Im Rahmen von Managed Hosting erstellt Eonify regelmäßige Datensicherungen („Backups“). Die Häufigkeit und Dauer der Aufbewahrung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
b) Ein Anspruch auf jederzeitige Wiederherstellung einzelner Daten oder Versionen besteht nur im Rahmen der verfügbaren Backup-Stände.
c) Eonify übernimmt keine Haftung für Datenverluste, soweit diese auf Ursachen beruhen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Eonify liegen (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern, Fehlbedienung durch den Kunden).

(7) Pflege, Updates und Änderungen durch den Kunden
a) Eonify führt Sicherheitsupdates und Wartungen an Servern und Hosting-Systemen durch.
b) Änderungen an der Website durch den Kunden oder Dritte, die nicht mit Eonify abgestimmt sind, erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden. Eine Haftung von Eonify für daraus resultierende Störungen, Sicherheitsrisiken oder Ausfälle ist ausgeschlossen.

(8) Zahlungsverzug bei laufenden Leistungen
Kommt der Kunde mit den monatlichen Gebühren in Verzug, ist Eonify berechtigt, den Zugang zur Website oder zu Hosting-Diensten bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren. Eine Löschung von Daten erfolgt erst nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung.